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Fallschutzbeläge auf Spielplätzen: Was kommunale Betreiber wissen müssen

Die DIN EN 1177 schreibt vor, welche Fallschutzanforderungen für Spielplätze gelten. Wir erklären Pflichten, Belagstypen und wie Kommunen Kosten sparen können.

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Fallschutzbeläge auf Spielplätzen: Was kommunale Betreiber wissen müssen

Warum ist Fallschutz Pflicht?

Auf öffentlichen Spielplätzen passieren jährlich tausende Unfälle durch Stürze von Spielgeräten. Die Norm DIN EN 1177 regelt seit 1998 die Mindestanforderungen an Spielplatzböden.

Kommunen und Betreiber sind verpflichtet, ihre Anlagen regelmäßig zu prüfen. Wer dies vernachlässigt, haftet bei Unfällen unter Umständen persönlich.

Belagstypen im Vergleich

Lose Schüttgüter

  • Rindenmulch, Quarzsand, Holzspäne
  • Günstig in der Anschaffung
  • Hoher Pflegeaufwand, Hygieneprobleme

Gummiplatten und Gummigranulat

  • Wartungsarm, langlebig
  • In vielen Farben erhältlich
  • Ideal für stark frequentierte Anlagen

EPDM-Gussasphalt

  • Nahtlose Oberfläche
  • Integrative Gestaltung möglich (Muster, Farben)
  • Höchste Hygiene, kein Verschmutzen durch Schüttgut

Prüfpflicht beachten

Nach DIN EN 1176-7 sind jährliche Hauptinspektionen und regelmäßige Routine-Inspektionen Pflicht. Bei sicherheitsrelevanten Mängeln muss sofort gehandelt werden.

Wir bieten Wartungsverträge an, die Inspektion, Dokumentation und Reparatur umfassen – damit Betreiber rechtlich auf der sicheren Seite sind.

Fazit

Investitionen in professionelle Fallschutzbeläge rechnen sich langfristig – durch niedrigere Instandhaltungskosten und vor allem durch deutlich erhöhte Sicherheit für Kinder. Sprechen Sie uns auf Fördermöglichkeiten an.

Tags: FallschutzDIN EN 1177SpielplatzKommunenEPDM

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